Bestandsschutz für DWV-Wanderführer®

DWV-Wanderführerinnen® und DWV-Wanderführer®, welche ihr Zertifikat vor dem 1. Januar 2019 bekommen haben, genießen Bestandsschutz. Sie müssen sich also nicht zwingend fortbilden, um das Zertifikat zu behalten. Das hat der DWV-Vorstand am vergangenen Wochenende in Kassel beschlossen. Zugleich empfiehlt der Vorstand aber auch diesen Wanderführern freiwillig Fort- und Weiterbildungen.

Für alle DWV-Wanderführerinnen® und DWV-Wanderführer®, welche ihr Zertifikat nach dem 1. Januar 2019 erhalten haben und zukünftig noch erhalten werden ist dies auf fünf Jahre begrenzt. Nach Ablauf der fünf Jahre muss allerdings nicht noch einmal die gesamte Ausbildung zum DWV-Wanderführer® und zur DWV-Wanderführerin® durchlaufen werden. Um sich das Zertifikat für weitere fünf Jahre zu sichern, müssen innerhalb der fünf Jahre Zertifikatsdauer zwei Fortbildungen sowie eine Erste-Hilfe-Auffrischung absolviert werden. 

Anerkannte Fortbildungen gibt es zu vielen Themen. Etwa Wetterkunde, Natur- und Erlebnispädagogik oder GPS. Auch DWV-Schulungen wie „Im Alter IN FORM – Lecker und ausgewogen verpflegt beim Wandern“ in Kooperation mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) sind als Fortbildungen anerkannt. Nächster Termin für „Im Alter IN FORM – Lecker und ausgewogen verpflegt beim Wandern“ ist übrigens der 19. September in Freiburg. Dort erfahren Kursteilnehmer alles Wichtige zum Thema „Ernährung und Wandern“. Natürlich werden auch viele leckere Rezepte ausprobiert. Ein weiterer Termin wird voraussichtlich im „WALK“ in Detmold angeboten.

Pressekontakt

Jens Kuhr

Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Jens Kuhr