Das DWV-Gesundheitswandern© ist unter bestimmten Voraussetzungen von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) und damit von den gesetzlichen Krankenversicherungen im Handlungsfeld Bewegung präventionsanerkannt. Das bedeutet, dass Kursteilnehmer*innen einen bestimmten Anteil der Kursgebühren von ihrer Kasse zurückerstattet bekommen. Die Anerkennung mit allen Voraussetzungen und Bedingungen ist im Leitfaden Prävention akkurat geregelt.
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Die Vorlage des Nachweises über die Grundausbildung ist für die Anmeldung erforderlich.
An der Fortbildung teilnehmen können:
- Nach den Rahmenrichtlinien des Deutschen Wanderverbandes ausgebildete Wanderführer*innen
- Natur- und Landschaftsführer*innen (BANU)
Vorausgesetzt werden bei diesen beiden Gruppen grundlegende Fähigkeiten im Kartenlesen und der Orientierung im Gelände.
- Bewegungstherapeutische Berufsgruppen entsprechend des Leitfadens Prävention des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherungen GKV.
Vorausgesetzt werden bei den Bewegungstherapeut*innen Kenntnisse im Anleiten von Übungen.
Im Leitfaden Prävention des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherungen GKV ist geregelt, welche Berufsgruppen für welches Handlungsfeld anerkannt werden. Bei der Zulassung von Bewegungtherapeut*innen richten wir uns nach diesen Vorgaben. Für das Präventionsprinzip "Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität", in das das DWV-Gesundheitswandern© gehört, sind dort folgende Berufe (bis Leitfaden Version 2020) bzw. Ausbildungsinhalte (seit Leitfaden Version 2021) gelistet:
Berufe
Sportwissenschaftler*innen (Abschlüsse: Diplom, Staatsexamen, Magister, Master, Bachelor)·
Krankengymnast*innen / Physiotherapeut*innen·
Sport- und Gymnastiklehrer*innen·
Ärzt*innen
Die erforderlichen Ausbildungsinhalte finden Sie in der Darstellung aus dem Leitfaden Prävention (Version 2021, S. 70)Sie erfüllen noch keine der Zugangsvoraussetzungen, um an der DWV-Gesundheitswanderführerausbildung teilzunehmen? Lassen Sie sich zum/r DWV-Wanderführer*in® ausbilden! Hier finden Sie das aktuelle Kursangebot der Wanderakademien und Mitgliedsvereine des Deutschen Wanderverbandes.
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Teilnahmevoraussetzung ist außerdem die körperliche Eignung. Teilnehmende müssen in der Lage sein, mindestens 2 Stunden in hügeligem Gelände im durchschnittlichen Wandertempo von 4km / h zu wandern sowie die Bewegungsübungen und Spielformen auszuführen.
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Der Deutsche Wanderverband (DWV) behält sich die endgültige Entscheidung über die Teilnahmemöglichkeit im Einzelfall vor. Das heißt, er ist berechtigt, Teilnehmer*innen von der Teilnahme auszuschließen, ohne dass dadurch seitens des betroffenen Teilnehmenden ein Schadensersatzanspruch gegen den Veranstalter entsteht. Das ist auch während des laufenden Kurses möglich. Der DWV behält sich des Weiteren vor, bei Nichteignung statt eines Zertifikats eine Teilnahmebestätigung zu erteilen. Dahinter steht die Erfahrung, dass sich manchmal erst während des Kurses zeigt, dass Teilnehmer*innen aus körperlichen oder anderen Gründen nicht in der Lage sind, DWV-Gesundheitswanderungen© fachgerecht durchzuführen und anzuleiten.
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Im Leitfaden Prävention des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherungen GKV ist geregelt, welche Berufsgruppen für welches Handlungsfeld anerkannt werden. Bei der Zulassung von Bewegungtherapeut*innen richten wir uns nach diesen Vorgaben. Für das Präventionsprinzip "Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität", in das das DWV-Gesundheitswandern© gehört, sind dort folgende Berufe (bis Leitfaden Version 2020) bzw. Ausbildungsinhalte (seit Leitfaden Version 2021) gelistet:
Berufe
Sportwissenschaftler*innen (Abschlüsse: Diplom, Staatsexamen, Magister, Master, Bachelor)·
Krankengymnast*innen / Physiotherapeut*innen·
Sport- und Gymnastiklehrer*innen·
Ärzt*innenLeider werden die DWV-Wanderführerausbildung sowie die Ausbildung zum ZNL nicht anerkannt.
Die erforderlichen Ausbildungsinhalte finden Sie in der Darstellung aus dem Leitfaden Prävention (Version 2021, S. 70)
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Für Kurskonzepte, die von der ZPP anerkannt werden sollen, ist ein Nachweis der Wirksamkeit notwendig. Dieser Nachweis liegt für das DWV-Gesundheitswandern© inzwischen zweifach vor - durch die Studien zur Wirksamkeit des Instituts für Leistungsdiagnostik und Gesundheitsförderung (ILUG) der Universität Halle-Wittenberg (2012) und der SRH Hochschule für Gesundheit Karlsruhe (2019).
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DWV-Gesundheitswanderführer*innen® mit der erforderlichen Anbieterqualifikation, die sich von der ZPP für das DWV-Gesundheitswandern© anerkennen lassen wollen, müssen sich als erstes bei der ZPP registrieren. Zu Fragen der Registrierung wenden Sie sich bitte direkt an die ZPP. Das Kurskonzept für das DWV-Gesundheitswandern© ist als "Ausdauerorientiertes Gesundheitswandern" hinterlegt, so dass keine Stundenverlaufspläne angelegt werden müssen. Das Konzept liegt als Normal- und als Kompaktversion vor.