Wanderwege drohen auszudünnen, weil Sitzbänke, Markierungen und Infotafeln zunehmend als Haftungsrisiken gelten. Der Deutsche Wanderverband und der Deutsche Tourismusverband fordern in einer gemeinsamen Resolution schnelle politische Klarstellungen – damit Deutschlands beliebtestes Freizeitangebot sowie ein wichtiger Wirtschaftsfaktor besonders des ländlichen Raumes nicht Stück für Stück verschwindet.
„Für den Erhalt der Wanderinfrastruktur – Reform des Bundeswaldgesetzes jetzt!“
Einleitung
Die über 300.000 Kilometer markierter Wanderwege in Deutschland bilden das längste und vielfältigste Wegenetz der Welt. Sie sind Grundlage für einen Naturtourismus, der jährlich Milliardenumsätze generiert, Arbeitsplätze sichert und gleichzeitig die Gesund-heit der Bevölkerung stärkt. Wanderwege mit Sitzgelegenheiten, Informationstafeln, Markierungen und anderen Orientierungshilfen ermöglichen Millionen Menschen Bewe-gung, Naturerlebnis, Gesundheitsprävention und soziale Teilhabe.
Der Wegfall dieser Infrastruktur hätte gravierende Folgen: Rückgang von Wandertouris-mus und Tagesausflügen, Verlust von Einnahmen in Gastronomie, Beherbergung und Freizeitwirtschaft, Einschränkungen für Gesundheitsprävention und Bewegungsförde-rung, Zunahme sozialer Isolation.
Aktuell droht jedoch der schleichende Abbau dieser Infrastruktur. Zahlreiche Bänke, Markierungen, Infotafeln und andere Orientierungshilfen werden entfernt, weil sie recht-lich nicht als „waldtypische Gefahren“ eingestuft werden. Dadurch sind Waldeigentümer oder -pächter unkalkulierbaren Haftungsrisiken ausgesetzt.
Hintergrund
Nach geltender Rechtslage gelten Bänke, Informationstafeln, Markierungen und Orien-tierungshilfen im Wald als „atypische Gefahrenquellen“. Kommt es dort – etwa durch herabfallende Äste – zu einem Schaden, haften Waldeigentümer oder Forstpächter auch dann, wenn sie die Einrichtungen nicht errichtet oder betrieben haben.
Aus Angst vor dieser Haftung lassen Eigentümer und Pächter die Infrastruktur abbauen. Besonders betroffen ist damit die Arbeit ehrenamtlich tätiger Wandervereine, die diese Infrastruktur über Jahrzehnte errichtet und gepflegt haben.
Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft aus dem Jahr 2024 sieht bereits eine Änderung des Bundeswaldgesetzes vor, um diese Ein-richtungen als „waldtypische Gefahren“ einzustufen. Diese gesetzliche Neuregelung ist jedoch bislang nicht umgesetzt worden.
Forderungen
Die Mitgliederversammlung des Deutschen Wanderverbandes sowie der Deutsche Tou-rismusverband fordern alle politischen Entscheidungsträger im Bund und in den Ländern auf, unverzüglich folgende Maßnahmen umzusetzen bzw. zu unterstützen:
- Zügige Reform des Bundeswaldgesetzes: Klare gesetzliche Einstufung von Bän-ken, Tischen, Informationstafeln und anderen Orientierungshilfen im Wald als „waldtypische Gefahren“ im Sinne des allgemeinen Lebensrisikos. Damit verbun-den: Haftungsfreistellung von Waldeigentümern und -pächtern.
- Verkehrssicherungspflicht bei Betreibern: Klare Zuweisung der Verkehrssiche-rungspflicht für die genannten Einrichtungen an den jeweiligen Betreiber (z. B. Wandervereine, Kommunen, Naturparke) über Gestattungsverträge.
- Haftung der Betreiber ausschließlich für Mängel der Einrichtung selbst (z. B. de-fekte Sitzfläche), nicht für typische Waldgefahren.
- Sofortiges Moratorium für Rückbau: Stopp aller Rückbaumaßnahmen bestehen-der Wanderinfrastruktur bis zum Inkrafttreten der bundesweit einheitlichen ge-setzlichen Neuregelung.
Fazit
Wandervereine leisten durch Bau und Pflege der Wanderinfrastruktur einen unverzicht-baren Beitrag zu Naturtourismus, Gesundheitsförderung und der Bekämpfung sozialer Isolation. Nur wenn diese Resolution umgesetzt wird, bleibt sichergestellt:
- Der Wandertourismus als Wirtschaftsfaktor und Kulturwert bleibt bestehen, un-sere Wälder als Erholungsräume für alle Menschen werden erhalten.
- Gesundheits- und Bewegungsangebote in der Natur bleiben für alle zugänglich.
- Das Ehrenamt im Bereich Wanderinfrastruktur wird geschützt und gestärkt.
Der Deutsche Wanderverband und seine Mitgliedsorganisationen sowie der Deutsche Tourismusverband werden diese Forderungen mit Nachdruck vertreten, bis das refor-mierte Bundeswaldgesetz beschlossen und in Kraft ist.