Baumfällung über Markierungszeichen
Durch die Empfehlung, Bäume oberhalb der Markierungszeichen zu fällen, inklusive gezielter Aufklärungsarbeit direkt im Wald, können die Markierungszeichen als wichtigster Bestandteil der Besucherlenkung auf Wanderwegen auch nach Baumfällarbeiten erhalten bleiben.
Ausgangslage
Entlang von Wanderwegen werden regelmäßig Baumfällarbeiten durchgeführt. Werden dabei Bäume gefällt, an denen Markierungszeichen (Wandern, Rad, MTB) angebracht sind, kann es zum Verlust dieser unverzichtbaren Bestandteile der Besucherlenkung kommen. In der Folge ist eine verlässliche Lenkung der Besucher*innen nicht mehr gewährleistet.
Umsetzung
Vor der Ausweisung und Markierung neuer Strecken ist eine enge Abstimmung zwischen der markierenden Organisation (z. B. Wandervereine, Kommunen) und dem zuständigen Forst sinnvoll. Insbesondere sollte gemeinsam festgelegt werden, an welchen Bäumen Markierungen angebracht werden können, ohne dass diese bei Forstarbeiten verloren gehen.
Der Naturpark Bergisches Land hat die Rolle des Verantwortlichen für das Wanderwegemanagement als „Kümmerer“ vor Ort etabliert. Dafür sind ausreichende zeitliche Ressourcen sowie im Gelände erforderlich und eine geeignete Ausstattung an Arbeitsmitteln, wie Dienstwagen, Werkzeuge, Materialien sowie Laptop und mobiler Geräte. Weil die Fällung über Kopfhöhe arbeitsschutzrechtlich verboten ist, ist entweder eine geeignete Arbeitsplattform oder ein Harvester erforderlich.
Durch regelmäßige Präsenz im Wald und den direkten Austausch mit allen Nutzergruppen bleibt der Kümmerer stets über die aktuelle Situation informiert. Ergänzt durch digitale Daten (z. B. zu Kalamitätsschäden) können geplante Forstarbeiten frühzeitig erkannt werden.
In diesen Fällen sucht der Kümmerer proaktiv das Gespräch mit den Forstarbeiter*innen, informiert über die Bedeutung der Wanderwegweisung und bittet darum, Bäume mit Markierungszeichen oberhalb der Markierung zu fällen. So erhalten die Ausführenden direkt und verständlich die notwendigen Informationen; mögliche Rückfragen können vor Ort geklärt werden.
Wird der Baum oberhalb der Markierung gefällt, bleibt das Zeichen erhalten – und die Besucherlenkung funktioniert auch nach der Fällung weiterhin zuverlässig, ohne dass eine erneute Markierung erforderlich ist.
Beteiligte
- Naturpark Bergisches Land
- Wald und Holz NRW oder Privatwaldbesitzende
Was Sie mitnehmen können:
- Ein/e Kümmerer*in für alle Nutzergruppen des Waldes ist von großer Bedeutung für den Austausch und ein respektvolles Miteinander im Wald.
- Regelmäßige Präsenz im Wald ist essenziell, um mit allen Beteiligten auf Augenhöhe in direkten Austausch zu treten. Auch die Forstarbeiter*innen im Gelände müssen die Bedeutung der Wegweisung verstehen, um die Anforderungen des Wanderwegemanagements erfolgreich umsetzen zu können.
- Informationsveranstaltungen – ob digital oder in Präsenz – sind dabei nur eingeschränkt wirksam, da sie in erster Linie Waldbesitzende und Förster*innen erreichen, jedoch kaum die Menschen, die tatsächlich im Wald arbeiten.
Zweckverband Naturpark Bergisches Land
Moltkestraße 26 · D-51643 Gummersbach
Telefon: +49 (0) 22 61 - 9163100
E-Mail: info@naturpark-bl.de
Links:
Webseite vom Naturpark Bergisches Land
Dieser Text wurde in Zusammenarbeit mit Tour Konzept eG ausgearbeitet.