Mit dem Hund in den Wald –
Hundeampel Berlin

Berlin setzt auf eine ausgewogene Kombination aus klarer Regelsetzung, räumlicher Trennung und begleitender Öffentlichkeitsarbeit, um das konfliktfreie Miteinander von Hundehalter*innen und anderen Nutzungsgruppen in Wäldern und Naherholungsgebieten zu gewährleisten.

Ausgangslage

In Berlin nutzen viele Menschen die Wälder und Grünanlagen zur Erholung – darunter auch zahlreiche Hundehaltende. Dabei kommt es immer wieder zu Konflikten, wenn unangeleinte Hunde andere Besuchende stören oder sensible Naturbereiche betreten. Besonders in Biotop- und Naturschutzgebieten können freilaufende Hunde Wildtiere gefährden oder Schäden verursachen. Zudem sind Regeln und Zuständigkeiten nicht allen bekannt, was häufig zu unbeabsichtigten Verstößen führt.

Umsetzung

Zur Förderung eines rücksichtsvollen Miteinanders in Berlins Erholungsgebieten wird auf eine Kombination aus räumlicher Trennung, verbindlichen Regeln und gezielter Kommunikation gesetzt. Eine wichtige Orientierungshilfe bietet die Berliner Hundeampel, die die geltenden Regelungen farblich visualisiert:

  • Rot: Mitnahmeverbot (z. B. auf Spielplätzen),
  • Gelb: Leinenpflicht (z. B. in Grünanlagen oder entlang von Wegen),
  • Grün: Hundeauslaufgebiet – Freilauf unter bestimmten Bedingungen erlaubt.

 

Die Einführung der Hundeampel wurde bereits vor etwa zehn Jahren initiiert, um auf möglichst einfache und verständliche Weise die Regeln für Hunde im Wald zu verdeutlichen. In insgesamt zwölf großen Hundeauslaufgebieten – teils über 70 Jahre alt und hauptsächlich in Berliner Wäldern gelegen – dürfen Hunde unangeleint laufen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählen: Mikrochip-Kennzeichnung, bestehende Haftpflichtversicherung sowie ein Halsband mit Name und Kontaktdaten der Halterin oder des Halters. Außerhalb dieser ausgewiesenen Flächen gilt grundsätzlich Leinenpflicht.

 

Gerade in der Nähe dieser Auslaufgebiete befinden sich jedoch auch empfindliche Biotope und Seen, die besonderen Schutz erfordern. Um dort Konflikte zu vermeiden, wurde das Ampelsystem entwickelt. In der Anfangszeit kam es zu Klagen gegen das System vor dem Verwaltungsgericht sowie zu Widerstand vor Ort – etwa durch das Entfernen oder Übermalen von Schildern.

 

Flankierend erfolgte intensive Öffentlichkeitsarbeit durch Info-Stände, Flyer und vor Ort verteilte Materialien. Heute existieren an sensiblen Uferbereichen Hundeverbotszonen, insbesondere an Badestellen für Menschen, auf gekennzeichneten Liegewiesen und auf Kinderspielplätzen. Wo zuvor Freilaufgebiete bestanden, konnte durch klare Regelsetzung und begleitende Kommunikation inzwischen erreicht werden, dass Hunde dort vom Uferbereich ferngehalten werden.

 

Aktuell (Stand Anfang 2025) wird an einer neuen Beschilderung gearbeitet, in die die Hundeampel erneut integriert werden soll, um die Verständlichkeit und Akzeptanz weiter zu verbessern.

Beteiligte

  • Landesforstamt Berlin
  • Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

Was Sie mitnehmen können:

  • Frühzeitige und klare Kommunikation ist entscheidend, um Akzeptanz für neue Regelungen wie die Hundeampel zu schaffen.
  • Kombination aus visueller Orientierung (Ampelsystem) und begleitender Öffentlichkeitsarbeit hilft, Regeln verständlich zu vermitteln und deren Einhaltung zu fördern.
  • Verhaltensänderungen brauchen Zeit – durch kontinuierliche Information und Präsenz vor Ort konnten auch anfängliche Widerstände schrittweise abgebaut werden.
  • Hundeauslaufgebiete mit den vorgestellten Regeln können auch ein Angebot in Nationalen Naturlandschaften sein.
  • Berliner Forsten

    Landesforstamt Berlin
    Dahlwitzer Landstraße 4 · D-12587 Berlin

    Telefon: +49 (0) 30 641937-0
    E-Mail: berliner_forsten@forsten.berlin.de

  • Links:

    Hier finden Sie mehr Informationen zum Hundeauslauf im Wald von den Berliner Forsten.

    Dieser Text wurde in Zusammenarbeit mit Tour Konzept eG ausgearbeitet.