Foto- und Kartenrechte waren Themen der Fachwartetagung „Medien“ Anfang Juli in Bad Wildungen. Christian Drescher referierte, dass Fotos von Personen nur dann veröffentlicht werden dürfen, wenn die abgebildeten Personen dem zugestimmt haben. Dies gelte unabhängig davon, wie viele Personen auf einem Bild abgebildet sind. Für eine Veröffentlichung nötig ist also eine Einwilligungserklärung. Praktischer Weise sollte diese bei Veranstaltungen wie geführten Wanderungen bereits bei der Anmeldung von den Teilnehmenden unterschrieben werden, so Drescher. Eine solche Erklärung sei nicht nötig bei Personen der Zeitgeschichte und Personen, die als „Beiwerk“ in einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit dargestellt würden. Literaturtipps sowie Musterformulare zu Foto- und Kartenrechten finden Sie hier.