Umso mehr freut es uns, dass der Bundestag am 10. Juni das neue Gesetz beschlossen hat, dass Vereinfachungen für gemeinnützige Vereine bereithält. Ab 2022 wird u.a. eine vereinfachte Befreiung von der Gebührenpflicht ab 2021 möglich sein, auch wird diese einmalige Befreiung dann bis zur Einrichtung des sogenannten „Zuwendungsempfängerregisters“ gelten, mit dem die Befreiung gemeinnütziger Vereine als Vollregister dann automatisch erfolgen wird. Das Gesetz muss noch durch den Bundesrat.
Ortsgruppen von DWV-Mitgliedsvereinen, welche bisher keine Informationen erhalten haben, können sich gerne an info@wanderverband.de wenden.